Krippengeld Onlineantrag

Was bedeutet Personensorgerecht?

Anspruch auf Krippengeld haben grundsätzlich Personensorgeberechtigte. Das sind in der Regel die Eltern bzw. Adoptiveltern. In Einzelfällen kann das Personensorgerecht auch anderen Personen, wie z.B. den Großeltern, übertragen werden.

Ebenso anspruchsberechtigt – ohne Personensorgerecht – sind Pflegeeltern und Adoptionspflegeeltern.